Worum geht es uns?
Worum geht es uns?
Nach § 29b Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes haben die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisationen auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Lärm hinzuwirken. Das, was der Rheingau seit dem 10. März 2011 zu ertragen hat, kann dieser Verpflichtung nicht entsprechen.
Wir als Bürger der betroffenen Region müssen feststellen, dass seit dem 10. März 2011 über dem Rheingau ein Lärmteppich liegt, der eine massive Beeinträchtigung der Lebensqualität tags und nachts, drinnen und draußen und bei jeder Wetterlage mit sich bringt. Uns betroffenen Bürger gehen zunächst folgenden Gedanken durch den Kopf:
Dieses Flugzeug muss sich verflogen haben…
Warum fliegt der so tief? …
Das kann doch nicht so bleiben! …
Wieso habe ich das nicht gewusst? ….
Kann ich damit leben? …
Muss ich damit leben? ….
Was kann ich tun?.....
Was können wir tun?
Bei dem „Wieso habe ich das nicht gewusst ?“ will die AG Fluglärm-Rheingau als Erstes ansetzen. Wir werden die von den verantwortlichen Behörden unterlassenen Informationen nachholen, die Rheingauer Bürger . über die jetzige und nach Inbetriebnahme der neuen Landesbahn zu erwartenden weiteren unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen zu informieren.. Die für die Flugroutenfestlegung zuständige Deutsche Flugsicherung (DFS) mit Sitz in Langen ist dazu leider nicht bereit, sie lehnt es ab, sich öffentlich den Bürgerdiskussionen zu stellen.
Das, was der Rheingau aufgrund der aktuellen Pläne der DFS zu erwarten hat, wird unsere jetzige Lärmbelastung erheblich steigern. Es wird nach dem, was der AG Fluglärm-Rheingau bis jetzt bekannt ist, also noch viel schlimmer werden.
Die Frage „Kann ich damit leben?“ muss eindeutig mit NEIN beantwortet werden. Bereits die letzten Wochen haben gezeigt, dass Fluglärm neben der massiven Beeinträchtigung der Lebensqualität erhebliche gesundheitliche Folgen hat, von Schlafstörungen bis zu Herz-Kreislaufschwierigkeiten gibt es zahlreiche auf die unzumutbare Lärmbelästigung zurückzuführende Krankheitsbilder. Auch ist nach den Informationen der AG Fluglärm-Rheingau von den Verantwortlichen die durch den Bahnlärm existente Lärmvorbelastung im Rheingau nicht berücksichtigt worden.
Bei der Frage „Muss ich damit leben?“ versuchen uns die Behördenvertreter – von der Deutschen Flugsicherung bis zum Landesverkehrsminister Posch - Glauben zu machen, dass die seit dem 10. März 2011 geflogenen Flugrouten entsprechend § 27 c Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs dienen. Alternativen werden nicht verfolgt und es wird auf den Flughafen als Jobmotor der Region verwiesen. Eine Flugroutenverschiebung wird mit dem Hinweis abgetan, dass die neuen Routen eine bessere Lärmverteilung in der Region mit sich bringen. Desweiteren wird von den Verantwortlichen oft mit erhobenem Zeigefinger die moralische Keule aus dem Sack geholt: „Man fliege doch selber und solle nicht nach dem Sankt Florians Prinzip darauf bedacht sein, den notwendigen Lärm anderen zuzuschieben.“
Die Recherchen der AG Fluglärm-Rheingau haben unter anderem ergeben, dass die Flugzeuge viel zu tief fliegen. Nach den Planverfahren konnte für den Rheingau von einer Mindestflughöhe von 2.400 m ausgegangen werden. Eine Anhebung der Flughöhe ist aus technischen Gründen möglich und steht der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs nicht entgegen. Eine solche Anhebung würde auch nicht nur uns als Rheingauer sondern die gesamte Region entlasten. Die Frage „Muss ich damit leben“ kann also für diese frage allein schon eindeutig mitNEIN beantwortet werden.
Auf die Frage „Was kann ich tun?“ gibt die AG Fluglärm-Rheingau durch Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeiten eine Antwort. Es sollte jedoch jeder nicht nur die Beschwerdemöglichkeiten selber nutzen, sondern auch in seinem Bekanntenkreis darauf hinwirken, dass die Fluglärmproblematik erkannt wird und jeder handelt. Nur wenn sich ganz viele Menschen beteiligten, sind die Verantwortlichen hoffentlich bereit, ihre Vogel-Strauß-Politik aufzugeben.
Was können wir alle tun? Die Erfahrungen der Vergangenheit haben leider gezeigt, dass die Verantwortlichen nicht ihren Informationspflichten angemessen nachkommen.. Hierfür ist die Informationspolitik für den Rheingaus ein „gutes“ Beispiel. Wir müssen als Flughafenanrainer zur Kenntnis nehmen:
Nach § 29b Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes haben die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisationen auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Lärm hinzuwirken. Das, was der Rheingau seit dem 10. März 2011 zu ertragen hat, kann dieser Verpflichtung nicht entsprechen.
Wir als Bürger der betroffenen Region müssen feststellen, dass seit dem 10. März 2011 über dem Rheingau ein Lärmteppich liegt, der eine massive Beeinträchtigung der Lebensqualität tags und nachts, drinnen und draußen und bei jeder Wetterlage mit sich bringt. Uns betroffenen Bürger gehen zunächst folgenden Gedanken durch den Kopf:
Dieses Flugzeug muss sich verflogen haben…
Warum fliegt der so tief? …
Das kann doch nicht so bleiben! …
Wieso habe ich das nicht gewusst? ….
Kann ich damit leben? …
Muss ich damit leben? ….
Was kann ich tun?.....
Was können wir tun?
Bei dem „Wieso habe ich das nicht gewusst ?“ will die AG Fluglärm-Rheingau als Erstes ansetzen. Wir werden die von den verantwortlichen Behörden unterlassenen Informationen nachholen, die Rheingauer Bürger . über die jetzige und nach Inbetriebnahme der neuen Landesbahn zu erwartenden weiteren unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen zu informieren.. Die für die Flugroutenfestlegung zuständige Deutsche Flugsicherung (DFS) mit Sitz in Langen ist dazu leider nicht bereit, sie lehnt es ab, sich öffentlich den Bürgerdiskussionen zu stellen.
Das, was der Rheingau aufgrund der aktuellen Pläne der DFS zu erwarten hat, wird unsere jetzige Lärmbelastung erheblich steigern. Es wird nach dem, was der AG Fluglärm-Rheingau bis jetzt bekannt ist, also noch viel schlimmer werden.
Die Frage „Kann ich damit leben?“ muss eindeutig mit NEIN beantwortet werden. Bereits die letzten Wochen haben gezeigt, dass Fluglärm neben der massiven Beeinträchtigung der Lebensqualität erhebliche gesundheitliche Folgen hat, von Schlafstörungen bis zu Herz-Kreislaufschwierigkeiten gibt es zahlreiche auf die unzumutbare Lärmbelästigung zurückzuführende Krankheitsbilder. Auch ist nach den Informationen der AG Fluglärm-Rheingau von den Verantwortlichen die durch den Bahnlärm existente Lärmvorbelastung im Rheingau nicht berücksichtigt worden.
Bei der Frage „Muss ich damit leben?“ versuchen uns die Behördenvertreter – von der Deutschen Flugsicherung bis zum Landesverkehrsminister Posch - Glauben zu machen, dass die seit dem 10. März 2011 geflogenen Flugrouten entsprechend § 27 c Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs dienen. Alternativen werden nicht verfolgt und es wird auf den Flughafen als Jobmotor der Region verwiesen. Eine Flugroutenverschiebung wird mit dem Hinweis abgetan, dass die neuen Routen eine bessere Lärmverteilung in der Region mit sich bringen. Desweiteren wird von den Verantwortlichen oft mit erhobenem Zeigefinger die moralische Keule aus dem Sack geholt: „Man fliege doch selber und solle nicht nach dem Sankt Florians Prinzip darauf bedacht sein, den notwendigen Lärm anderen zuzuschieben.“
Die Recherchen der AG Fluglärm-Rheingau haben unter anderem ergeben, dass die Flugzeuge viel zu tief fliegen. Nach den Planverfahren konnte für den Rheingau von einer Mindestflughöhe von 2.400 m ausgegangen werden. Eine Anhebung der Flughöhe ist aus technischen Gründen möglich und steht der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Luftverkehrs nicht entgegen. Eine solche Anhebung würde auch nicht nur uns als Rheingauer sondern die gesamte Region entlasten. Die Frage „Muss ich damit leben“ kann also für diese frage allein schon eindeutig mitNEIN beantwortet werden.
Auf die Frage „Was kann ich tun?“ gibt die AG Fluglärm-Rheingau durch Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeiten eine Antwort. Es sollte jedoch jeder nicht nur die Beschwerdemöglichkeiten selber nutzen, sondern auch in seinem Bekanntenkreis darauf hinwirken, dass die Fluglärmproblematik erkannt wird und jeder handelt. Nur wenn sich ganz viele Menschen beteiligten, sind die Verantwortlichen hoffentlich bereit, ihre Vogel-Strauß-Politik aufzugeben.
Was können wir alle tun? Die Erfahrungen der Vergangenheit haben leider gezeigt, dass die Verantwortlichen nicht ihren Informationspflichten angemessen nachkommen.. Hierfür ist die Informationspolitik für den Rheingaus ein „gutes“ Beispiel. Wir müssen als Flughafenanrainer zur Kenntnis nehmen:
- Der Flughafen ist in seiner jetzigen Form vorhanden und die weitere außerordentliche Zunahme des Flugverkehrs wird kommen.
- Auch vom Flughafen vermeintlich weit entfernte Regionen können – wie es jetzt der Rheingau erlebt - jederzeit durch eine Änderung der Flugrouten oder An- und Abflugverfahren massiv von Fluglärm betroffen werden.
- Es werden nicht die möglichen und notwendigen Techniken verlangt und deren Einsatz durchgesetzt, um die Bürger der Flughafenanrainergemeinden vor unzumutbarem Fluglärm zu schützen.
- Die von der DSF als alternativlos dargestellten Flugrouten bedürfen der kritischen Hinterfragung, sie sind eben nicht alternativlos.
- Der Protest der Einzelnen ist bis auf einige pressewirksame Lippenbekenntnisse der DFS gegenüber ausgesuchten Politikern ohne Wirkung geblieben.